Lichterführung auf See

Lichterführung auf Seenach KVR

Die vorgeschriebenen Lichter sind zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht zu setzen und ermöglichen es, Lage und Art anderer Fahrzeuge zu erkennen, um dann Rückschlüsse auf ihren Kurs und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstosses zu ziehen.
Fahrzeugart Lichterführung
Kleinfahrzeuge bis 7 m Länge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 7 Knoten
1 Vollkreislaterne weiß
Maschinenfahrzeuge bis 20 m Länge
1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Maschinenfahrzeuge bis 20 m Länge
1 Topplaterne 1 doppelfarbige Seitenlaterne 1 Hecklaterne
Maschinenfahrzeuge bis 12 m Länge, wenn von der Bauart Topp- und Hecklaterne nicht geführt werden können
1 Vollkreislaterne weiß 1 doppelfarbige Seitenlaterne
Maschinenfahrzeuge bis 12 m Länge, wenn von der Bauart Topp- und Hecklaterne nicht geführt werden können
1 Vollkreislaterne weiß 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne
Motorfahrzeuge von 12 m bis 20 m Länge
1 Topplaterne 1 doppelfarbige Seitenlaterne 1 Hecklaterne
Motorfahrzeuge von 12 m bis 20 m Länge
1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Motorfahrzeuge bis 50 m Länge
1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Segelfahrzeuge bis 20 m Länge unter Segel
1 dreifarbige Seglerlaterne
1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
1 doppelfarbige Seitenlaterne 1 Hecklaterne
Segelfahrzeuge über 20 m Länge unter Segel
1 Vollkreislaterne rot 1 Vollkreislaterne grün 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Motor- und Segelfahrzeuge vor Anker auf Grund und an der Pier
…unter 50 m Länge vor Anker
1 Vollkreislaterne weiß
…….ab 12 m Länge auf Grund
1 Vollkreislaterne weiß 2 Vollkreislaternen rot im Mast übereinander
……unter 50 m Länge an der Pier
1 Vollkreislaterne weiß zur Wasserseite
Manövrierbehinderte Segel- oder Maschinenfahrzeuge über 12 m Länge
zusätzlich zur vorgeschriebenen Navigationsbeleuchtung: 2 Vollkreislaternen rot 1 Vollkreislaterne weiß
Manövrierunfähige Segel- oder Maschinenfahrzeuge über 12 m Länge
zusätzlich zur Steuerbord-, Backbord- und Hecklaterne: 2 Vollkreislaternen rot übereinander
Fahrzeuge unter 50 m Länge benötigen nur 1 Topp- und 1 Ankerlaterne
in Fahrt
2 Topplaternen 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
manövrierunfähig
2 Signale rot
manövrierbehindert
2 Topplaternen 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 2 Signale rot 1 Signal weiß 1 Hecklaterne
vor Anker
2 Signale weiß
auf Grund
2 Signale rot 2 Signale weiß
Lotsenfahrzeug im Einsatz
1 Signal weiß 1 Signal rot 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Polizeifahrzeug im Einsatz
1 Funkelicht 1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Motorfahrzeug bis 12 m Länge
1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Fischereifahrzeug im Einsatz
Fahrt durchs Wasser
1 Signal grün 1 Signal weiß 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne 1 Topplaterne (über 50m)
ohne Fahrt durchs Wasser
1 Signal rot 2 Signale weiß
Bagger- und Unterwasserarbeiten
4 Signale rot 1 Signal weiß 2 Signale grün
4 Signale rot 2 Signale grün 1 Signal weiß 2 Topplaternen 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne
Schlepp- und Schubverbände in Fahrt
Schute
3 Topplaternen 2 Signale rot 1 Signal weiß 2 Backbordlaternen
Zugfahrzeug
2 Steuerbordlaternen 2 Hecklaternen 1 gelbe Hecklaterne
Schwimmendes Zubehör
1 Signal weiß
Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
3 Signale rot 2 Topplaternen 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne
Fahrzeuge beim Minensuchen
3 Signale grün 2 Topplaternen 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne